Vortragsabend ProGenesis vom 28. Juni 2004 |
Andreas Schranz moderierte den Vortragsabend. In seiner Einführung stellte er den Verein ProGenesis und seine Anliegen und Ziele vor. Als Beispiel wie die Kontroverse um Schöpfung und Evolution in der Oeffentlichkeit und insbesondere in den Medien diskutiert wird, nannte er die Debatte um Italiens Bildungsministerin Letizia Moratti. Aus Spargründen wollte sie umstrittene Theorien, wie die Evolutionslehre, aus dem Lehrplan streichen. Das führte im evolutionsorientierten wissenschaftlichen Establishment zu wahren Entrüstungsstürmen. Die Diskussionen und die Presseberichte darüber waren alles andere als sachlich. Als weiteres Beispiel führte er die Sendung im ZDF mit dem irreführenden Titel: Evolution, Die grosse Lüge…? an, die vor allem aufzeigte, dass die Befürworter der Evolutionstheorie diese mit einem Absolutheitsanspruch vertreten und daneben keine Alternativen zulassen.
Das Vorwort wurde von Nationalrat Walter Donzé gehalten. Er erklärte, dass er nicht im Patronats-Komitee von ProGenesis wäre, wenn der Verein die Schöpfungslehre mit einem Ausschliesslichkeitsanspruch vertreten würde. Er trete als Mensch und als Politiker dafür ein, dass an den Schulen beide Modelle gleichberechtigt gelehrt werden. Ausserdem wünschte er sich mehr Fairness in dieser Debatte, vor allem auch von Seiten der Medien. Als Beispiel nannte er die sehr polemisch gehaltene Berichterstattung der Medien und insbesondere der SonntagsZeitung nach dem Vortragsabend von ProGenesis vom 22. Oktober 2002.
Gian Luca Carigiet erläuterte in seinem Beitrag die philosophischen Grundlagen der Schöpfungslehre. Er wies darauf hin, dass es sich bei den beiden Modellen Schöpfung/Evolution letztlich um zwei sich diametral gegenüber stehende Weltanschauungen handelt, die als wissenschaftliche Modelle beide auf Axiomen, also auf unbeweisbaren Voraussetzungen, basieren. Nach ihm geht es bei der Kontroverse um Schöpfung/Evolution letztlich nur um die eine Frage nach der Existenz Gottes bzw. darum, ob Gott schöpfend in die Weltentstehung eingegriffen hat oder nicht. Im Folgenden erläuterte er die Grundlagen der Philosophie der Schöpfung: das Prinzip des zureichenden Grundes, die Kausalität, die Finalität, also die Zielgerichtetheit in der Schöpfung, sowie den Primat des Geistes. Die Evolutionslehre versuche, alles von der Materie her zu erklären, die Schöpfung hingegen, alles vom Geist her.
Was ist Wissenschaft? Mit dieser Frage zeigte Hansruedi Stutz auf, dass es
verschiedene Arten von Wissenschaft gibt. Die wichtigsten zwei Arten sind dabei
die experimentelle Wissenschaft sowie die historische Wissenschaft. Beweise
im wissenschaftlichen Sinne könnten dabei nur durch Experimente erbracht
werden, in der historischen Wissenschaft hingegen seien solche Beweise nicht
möglich, da die Vergangenheit nur ganz beschränkt durch Experimente
nachvollzogen werden könne. Die Lücken, welche durch das Fehlen von
Experimenten entstehen, müssten dann zwangsweise durch Voraussetzungen
und Annahmen ausgefüllt werden. Anhand des Beispieles einer menschlichen
Zelle zeigte er die unvorstellbare Komplexität sowie das Vorhandensein
von hochkomplexer Information auf und schloss daraus auf einen intelligenten
Schöpfer. Zum Abschluss erklärte er anhand der Schichten im Grand
Canyon, dass die Millionen Jahre sowohl in den Schichten selber wie auch in
den Schichtgrenzen nicht schlüssig nachgewiesen werden können und
dass viele Spuren dagegen auf eine schnelle Entstehung hinweisen.
Der pensionierte Arzt Dr. Markus Bourquin erzählte in einem höchst
eindrücklichen Vortrag seine persönliche Bekehrungsgeschichte. Es
ist die Geschichte eines rational denkenden und studierten Akademikers, der
von der Evolutionslehre überzeugt war und die Meinung vertrat, alle drängenden
Fragen der Menschheit durch die Wissenschaft und in seinem Falle die Medizin
beantworten zu können. An einem Vortragsabend eines christlichen Psychologieprofessors
wurde er von dessen Intelligenz und Ausstrahlung dermassen beeindruckt, dass
er in der Folge danach trachtete, hinter das Geheimnis dieser Kraft zu kommen.
Wenn diese unbekannte Kraft Wirklichkeit war, dann wollte er diese auch erfahren.
Doch in der Folge klappte das Glaubensleben nicht so Recht, obwohl er sich redlich
Mühe gab, zu beten und ein frommes Leben zu führen. Doch die Wende
trat für ihn selber überraschend bei einer manisch-depressiven Patientin
ein, bei der bisher alle seine medizinischen Künste versagt hatten. Er
musste sich selber eingestehen, dass er an eine Grenze gestossen war, die nur
noch durch etwas Höheres überschritten werden könne. Dann tat
er etwas, was er sich vorher niemals hätte vorstellen können: Er betete
mit der Patientin und wurde Zeuge davon, dass bei der manisch-depressiven Patientin
sofort eine merkliche Besserung ihres Gesundheits-zustandes eintrat.
Das Abschlussreferat wurde vom Anwalt Dr. Dieter Aebi gehalten. Es war für
ihn selber ein Experiment, denn er führte eine Art fiktive Gerichtsverhandlung
über die beiden Modelle Schöpfung und Evolution durch, wobei die Verfahrensabschnitte
Hauptverfahren und Beweisverfahren – ganz im Sinne der Zivilprozessordnungen
– strikte auseinandergehalten werden. Im Hauptverfahren werden zuerst
die gegensätzlichen Behauptungen der Parteien auf ihre Substanz überprüft.
Behauptungen ohne oder mit zu wenig konkretem und präzisem Inhalt taugen
von vornherein nicht für das Beweisverfahren und werden nicht zugelassen.
Wo „nichts“ behauptet wird, gibt es auch nichts zu beweisen. Hauptaussage
der Evolutionisten ist, dass alles aus Zufall (im Sinne von Unvorhersehbarkeit,
Plan- und Ziellosigkeit) entstanden sei. Dieter Aebi zeigte an einem Beispiel,
dass dies eine leere Behauptung ist: Herr A behauptet, dass ihm Herr B Fr. 50'000
schuldet. Das Gericht fragt nach, aus welchem Grund. Antwort A: „Zufällig“.
Diese Behauptung wird nicht zum Beweis zugelassen, da sie substanzlos ist. A
verliert den Prozess. Der Referent wies im Folgenden nach, dass die Aussagen
der Schöpfungslehre über einige Substanz verfügen. Die Kreationisten
würden damit bis ins Beweisverfahren vordringen. Die Evolutionisten blieben
dagegen vorher auf der Strecke. Und selbst wenn man sie trotzdem für einzelne,
in der Luft hängende, gehaltvolle Behauptungen zum Beweis zulassen würde,
hätten sie ein unüberwindliches Beweisproblem: Für vergangene
Prozesse kommt als Beweisobjekt nur der heute nachgewiesene Erfahrungssatz,
d.h. eine heute bewiesene, auch für die Vergangenheit gültige Gesetzmässigkeit
in Frage. Gesetzmässigkeit bedeutet auch Vorhersehbarkeit. Wie soll man
nun mit Vorhersehbarkeiten zufällige, nicht vorhersehbare Prozesse der
Vergangenheit beweisen?